1. Allgemeine Bedingungen bei messtechnischen Untersuchungen
Mit der Auftragserteilung kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande dessen Gegenstand die Durchführung von Messungen oder Ortungen am Gegenstand des Auftraggebers (AG) mit der Messtechnik und dem Fachpersonal des Auftragsnehmers (AN) ist. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom AN vorgelegten Angebot bzw. den mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Wir garantieren für die ordnungsgemäße Durchführung der Messungen nach bestem Wissen und können unter Berücksichtigung der technisch bedingten Messgenauigkeit der eingesetzten Mess- und Ortungsgeräte und der physikalischen Umstände keine weitere Haftung für geringfügige Messabweichungen übernehmen.
2. Besondere Bedingungen bei thermografischen Untersuchungen von Elektroschaltanlagen
Fehler an Elektroschaltanlagen können nur
bei einer Belastung von mindestens 30% der Nennlast und
nach einer genügenden Betriebszeit
festgestellt werden. Durch Plexiglas und
sonstigen Abdeckplatten von Schalt- und
Klemmeinrichtungen kann nicht hindurch
gemessen werden. Können diese
Betriebszustände nicht erreicht bzw.
Verkleidungen durch den AG nicht
entfernt werden, so sind Aussagen über
den Zustand der betroffenen bzw.
verdeckten Anlagenteile nicht bzw. nur
sehr bedingt möglich. Grundsätzlich kann
für spätere Schäden durch Brand oder
Ausfall von Anlagen, die thermografisch
untersucht worden sind, keinerlei Haftung
übernommen werden.
3. Besondere Bedingungen bei der Lecksuche
Wir setzen für die Leckage- und Rohrleitungsortung das bildgebende Ultraschall Ortungsverfahren ein. Nach Möglichkeit wird ein erzieltes Ergebnis durch ein zweites Verfahren überprüft. Es ist trotz größter Sorgfalt nicht auszuschließen, dass Bereiche geöffnet werden, an denen keine Leckage vorhanden ist. Es kann aufgrund von Unwägbarkeiten in der Baukonstruktion (z. B. bei Leitungen in Hohlräumen oder unter starken Isolierungen) oder in der Umgebungsbedingungen keine Garantie gegeben werden, eine Leckage zu orten. Die Verpflichtung des AG zur Zahlung der Rechnung für die Dienstleistung ist deshalb nicht erfolgsabhängig. Bei mehreren Leckagen oder ungünstigen Bedingungen kann es vorkommen, dass mehrere Ortungsversuche notwendig sind.
4. Haftungsbeschränkung
Für Schäden, die schuldhaft von einem Mitarbeiter von der Infrasonar GmbH verursacht worden sind und rechtskräftig festgestellt zu unsern Lasten gehen, haften wir mit Versicherungssummen je Versicherungsfall bis zu einer Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden.