1.  Allgemeine  Bedingungen  bei messtechnischen Untersuchungen 

Mit  der  Auftragserteilung  kommt  ein Dienstleistungsvertrag zustande dessen Gegenstand  die  Durchführung von  Messungen  oder  Ortungen  am Gegenstand  des  Auftraggebers  (AG) mit  der  Messtechnik  und  dem Fachpersonal  des  Auftragsnehmers (AN)  ist.  Der  Leistungsumfang  ergibt sich  aus  dem  vom  AN  vorgelegten Angebot  bzw.  den  mündlichen  oder schriftlichen  Vereinbarungen.  Wir garantieren  für  die  ordnungsgemäße Durchführung  der  Messungen  nach bestem  Wissen  und  können  unter Berücksichtigung  der  technisch bedingten  Messgenauigkeit  der eingesetzten  Mess-  und  Ortungsgeräte und  der  physikalischen  Umstände keine weitere Haftung für geringfügige Messabweichungen übernehmen.

2. Besondere Bedingungen bei thermografischen Untersuchungen von Elektroschaltanlagen
Fehler an Elektroschaltanlagen können nur bei  einer  Belastung von mindestens 30% der Nennlast und nach  einer  genügenden  Betriebszeit festgestellt  werden.  Durch  Plexiglas  und sonstigen  Abdeckplatten  von  Schalt-  und Klemmeinrichtungen  kann  nicht  hindurch gemessen  werden.  Können  diese Betriebszustände  nicht  erreicht  bzw. Verkleidungen  durch  den  AG  nicht entfernt  werden,  so  sind  Aussagen  über den  Zustand  der  betroffenen  bzw. verdeckten  Anlagenteile  nicht  bzw.  nur sehr bedingt möglich. Grundsätzlich kann für  spätere  Schäden  durch  Brand  oder Ausfall  von  Anlagen,  die  thermografisch untersucht worden sind, keinerlei Haftung übernommen werden.

3. Besondere  Bedingungen  bei  der Lecksuche
Wir  setzen  für  die  Leckage-  und Rohrleitungsortung das bildgebende Ultraschall Ortungsverfahren ein.  Nach Möglichkeit wird ein erzieltes Ergebnis durch ein zweites Verfahren überprüft. Es ist trotz größter Sorgfalt  nicht  auszuschließen,  dass Bereiche  geöffnet  werden,  an  denen keine Leckage vorhanden ist. Es kann aufgrund von Unwägbarkeiten in der  Baukonstruktion  (z.  B.  bei  Leitungen in  Hohlräumen  oder  unter  starken Isolierungen) oder in der Umgebungsbedingungen keine  Garantie gegeben  werden,  eine  Leckage  zu  orten. Die Verpflichtung des AG zur Zahlung der Rechnung  für  die  Dienstleistung  ist deshalb  nicht  erfolgsabhängig.  Bei mehreren  Leckagen  oder  ungünstigen Bedingungen  kann  es  vorkommen,  dass mehrere Ortungsversuche notwendig sind. 

4. Haftungsbeschränkung
Für Schäden, die schuldhaft von einem Mitarbeiter  von  der Infrasonar GmbH verursacht  worden  sind  und rechtskräftig  festgestellt  zu  unsern Lasten  gehen,  haften  wir  mit Versicherungssummen je Versicherungsfall bis  zu  einer Höhe  von  3.000.000  €  für  Personenschäden  und  1.000.000  €  für  Sach-  und Vermögensschäden.